BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15
BGH 2. Juni 2016
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LG Lüneburg 4. April 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger übergibt der Beklagten als Juwelier Kundenschmuck zur Reparatur und zum Verkauf. Bei einem Raubüberfall entwendet die Beklagte den Schmuck, ohne über einen Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Raub aufzuklären. Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Klageabweisung des Berufungsgerichts auf und verweist zurück. Eine generelle Versicherungspflicht besteht nicht. Jedoch kann eine Aufklärungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) über das Fehlen einer branchenüblichen Versicherung gegen Verlustrisiken bestehen, wenn dies für die Willensbildung des Vertragspartners von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Praxishinweis
Juweliere müssen Kunden bei branchenüblicher Versicherungspflicht über fehlenden Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Raub informieren. Unterlassen sie dies, kann ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten entstehen. Die Branchenüblichkeit ist im Einzelfall festzustellen.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 14. Juni 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 107/15
Entscheidungsdatum : 1. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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