BFH, Urteil vom 21.06.2016 - X R 44/14
FG Baden-Württemberg 4. Juni 2014
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BFH 21. Juni 2016
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FG Baden-Württemberg 1. Oktober 2019
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BFH 19. Mai 2021
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BFH 21. September 2021
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BFH 22. September 2021
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BVerfG 7. November 2023

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Sachverhalt
Die Kläger sind zusammenveranlagte Ehegatten, der Kläger bezieht seit 2007 eine gesetzliche Altersrente. Streitgegenstand ist die Besteuerung der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG und die behauptete verfassungswidrige doppelte Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Urteil des FG auf und verweist zurück, da das FG keine einzelfallbezogenen Feststellungen zur tatsächlichen steuerlichen Entlastung der Beiträge getroffen hat. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine doppelte Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG strikt zu vermeiden. Die Feststellungslast für eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liegt beim Steuerpflichtigen.

Praxishinweis
Bei Rügen einer doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen ist eine detaillierte Einzelfallprüfung erforderlich. Steuerpflichtige müssen umfassende Nachweise zur individuellen steuerlichen Vorbelastung der Beiträge vorlegen, um eine Milderung der Besteuerung der Rentenbezüge zu erwirken.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 21.06.2016 - X R 44/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : X R 44/14
Entscheidungsdatum : 21. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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