BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
LAG Hessen 17. September 2012
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BAG 9. Juli 2013
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BAG 22. Januar 2014
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BAG 15. April 2014

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Sachverhalt
Die Beklagten betreiben ein Gemeinschaftsbetrieb mit einem Betriebsrat, der eine Betriebsvereinbarung (BV) zur Durchführung von Torkontrollen abschloss. Streit besteht über die Wirksamkeit der BV, insbesondere wegen formeller Mängel bei der Ladung zur Betriebsratssitzung (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) und der Verhältnismäßigkeit der Taschenkontrollen (§ 75 BetrVG).

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die BV trotz fehlender Tagesordnung bei Ladung für wirksam, da die anwesenden ordnungsgemäß geladenen Betriebsratsmitglieder einstimmig die Tagesordnung ergänzten; vollständige Anwesenheit aller Mitglieder ist nicht erforderlich (§ 33 Abs. 2, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Die Taschenkontrollen sind verhältnismäßig und verstoßen nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Die BV unterliegt der Nachwirkung (§ 77 Abs. 6 BetrVG).

Praxishinweis
Formelle Ladungsmängel bei Betriebsratssitzungen können durch einstimmigen Beschluss der anwesenden ordnungsgemäß geladenen Mitglieder geheilt werden, ohne dass alle Mitglieder anwesend sein müssen. Betriebsvereinbarungen zu Kontrollmaßnahmen sind unter Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 75 BetrVG zulässig und können Nachwirkung entfalten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 2/13
Entscheidungsdatum : 15. April 2014
Amtliche Quelle :

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