BFH, Urteil vom 11.07.2019 - II R 38/16
FG Münster 28. September 2016
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BFH 11. Juli 2019

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Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt von ihrem verstorbenen Ehemann Miteigentum an einem Familienheim steuerbefreit gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Innerhalb von zehn Jahren überträgt sie das Eigentum unentgeltlich unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter. Das Finanzamt setzt daraufhin Erbschaftsteuer nach.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die rückwirkende Entfaltung des Nachversteuerungstatbestands des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG bei Eigentumsaufgabe innerhalb von zehn Jahren, auch bei fortgesetzter Selbstnutzung durch Nießbrauch. Die Steuerbefreiung setzt fortbestehendes Eigentum voraus; eine unentgeltliche Übertragung an Dritte führt zum Wegfall der Befreiung.

Praxishinweis
Die Steuerbefreiung für das Familienheim entfällt bei Eigentumsübertragung an Dritte innerhalb von zehn Jahren, selbst wenn der Übertragende weiterhin selbst nutzt (z.B. Nießbrauch). Eine differenzierende Betrachtung nach Art der Übertragung oder Nutzungsfortsetzung findet nicht statt.

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    www.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 11.07.2019 - II R 38/16
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 38/16
Entscheidungsdatum : 11. Juli 2019
Amtliche Quelle :

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