BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18
AG Hersbruck 14. Dezember 2017
>
OLG Bamberg 19. Juni 2018
>
BVerfG 12. November 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Betroffene begehrt im Bußgeldverfahren Einsicht in nicht zur Bußgeldakte gehörende Messunterlagen (Rohmessdaten, Lebensakte, Schulungsnachweise) eines standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahrens (PoliScan Speed M1). Die Verwaltungsbehörde und Gerichte verweigern den Zugang mit Verweis auf fehlende konkrete Anhaltspunkte für Messfehler.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Es stellt klar, dass der Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu bei der Behörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen hat, um eigenständig Entlastungsmomente zu prüfen. Die Fachgerichte haben diesen Anspruch verkannt, indem sie den Zugang auf Beweisanträge im Hauptverfahren beschränkten und die Verteidigungspflicht mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht vermischten.

Praxishinweis
Im Bußgeldverfahren ist dem Betroffenen bei standardisierten Messverfahren ein weitergehender Informationszugang zu nicht aktenkundigen Messunterlagen zu gewähren, sofern diese für die Verteidigung relevant und konkret benannt sind. Die Abgrenzung zwischen Informationszugang und Beweisaufnahme ist zu beachten, um Verfahrensfairness und Waffengleichheit zu gewährleisten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge44

  • 1BVerfG: Anspruch auf RohmessdatenEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt Für Strafrecht) · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 19. Dezember 2020

  • 2Rechtsanwalt Ferner AlsdorfEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/

  • 3Fachanwalt für Strafrecht Ferner zum StrafprozessEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 1616/18
Entscheidungsdatum : 11. November 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text