BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
ArbG Hagen 27. September 2005
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LAG Hamm 29. März 2006
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BAG 12. Juli 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger ist langzeiterkrankt und wurde von der Beklagten krankheitsbedingt ordentlich gekündigt. Streit besteht über die Wirksamkeit der Kündigung und die unterbliebene Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Der Kläger begehrt Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt das Urteil des LAG auf und verweist zurück, da das BEM zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung ist, aber als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beachten ist. Die Beklagte hat ihre Darlegungslast zu alternativen leidensgerechten Einsatzmöglichkeiten nicht erfüllt. Die Kündigung ist daher noch nicht als sozial gerechtfertigt anzusehen (§ 1 Abs. 2 KSchG).

Praxishinweis
Arbeitgeber müssen vor krankheitsbedingter Kündigung das BEM ernsthaft prüfen und konkrete Darlegungen zu alternativen Einsatzmöglichkeiten vorlegen. Ein unterlassenes BEM führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit, kann aber die Sozialgerechtfertigung der Kündigung infrage stellen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 716/06
Entscheidungsdatum : 11. Juli 2007

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