BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
KG 23. November 2009
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BGH 14. Oktober 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Vergütung für einen Flug, der Beklagte rechnet mit Ausgleichsansprüchen aus der Annullierung eines vorherigen Fluges auf. Der ursprünglich für den 3. Mai 2005 geplante Flug Berlin–Amsterdam wurde annulliert, der Beklagte und seine Ehefrau auf einen Flug am Folgetag umgebucht, wodurch sich die Ankunft in Aruba verzögerte.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die wirksame Aufrechnung des Beklagten mit Ausgleichsansprüchen gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO. Die Annullierung liegt vor, eine Entlastung nach Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO scheidet mangels substantiierten Nachweises außergewöhnlicher Umstände aus. Die Ausgleichshöhe bemisst sich nach der Gesamtstrecke bis zum verspäteten Endziel Aruba.

Praxishinweis
Bei Flugannullierungen ist die Ausgleichszahlung nach FluggastrechteVO auch für Anschlussflüge bis zum letzten Zielort zu berechnen. Luftfahrtunternehmen müssen konkrete Nachweise außergewöhnlicher Umstände und ergriffener Maßnahmen erbringen, um Ausgleichsansprüche auszuschließen. Aufrechnung ist zulässig und kann Vergütungsansprüche entfallen lassen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : Xa ZR 15/10
    Entscheidungsdatum : 13. Oktober 2010
    Amtliche Quelle :

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