BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
LVerfG Sachsen-Anhalt 20. Oktober 2015
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BVerfG 21. November 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger sind acht kreisangehörige Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die sich gegen die Übertragung der Leistungsverpflichtung zur Erfüllung des Kinderbetreuungsanspruchs von den Gemeinden auf die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 3 Abs. 4 KiFöG LSA) wenden. Sie rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Zulässigkeit der Kommunalverfassungsbeschwerde, da das Landesverfassungsrecht Sachsen-Anhalts den Schutzumfang des Art. 28 Abs. 2 GG nicht erreicht. Die Übertragung der Leistungsverpflichtung stellt eine zulässige Hochzonung dar, die durch legitime Zwecke wie Stärkung der Jugendämter, Qualitätsentwicklung und Vermeidung von Interessenkonflikten gerechtfertigt ist. Die Gemeinden behalten wesentliche Aufgaben und Einflussmöglichkeiten, sodass die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Praxishinweis
Art. 28 Abs. 2 GG garantiert Gemeinden eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung, insbesondere gegenüber Landkreisen. Aufgabenentzüge sind nur aus Gemeinwohlgründen und bei Verhältnismäßigkeit zulässig. Die Subsidiarität der Kommunalverfassungsbeschwerde entfällt, wenn das Landesrecht hinter dem Bundesrecht zurückbleibt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 2177/16
Entscheidungsdatum : 20. November 2017
Amtliche Quelle :

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