BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13
BGH 19. März 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Hotelbetreiberin, verlangt von der Beklagten, Betreiberin eines Online-Reisebüros mit Hotelbewertungsportal, Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen Dritter auf dem Bewertungsportal. Die Beklagte veröffentlicht Nutzerbewertungen nach automatischer und manueller Prüfung ohne inhaltliche Kontrolle.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen, da zwischen Klägerin und Beklagter ein konkretes Wettbewerbsverhältnis gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 UWG besteht, die Beklagte sich jedoch die fremden Bewertungen nicht zu Eigen macht (§ 4 Nr. 8 UWG). Eine Verbreitung im Sinne des UWG liegt nur bei Kenntnis einer klaren Rechtsverletzung und unterlassener Entfernung vor. Präventive Prüfungspflichten sind nach § 7 Abs. 2 TMG ausgeschlossen.

Praxishinweis
Betreiber von Bewertungsportalen haften nicht für fremde Nutzerbewertungen ohne eigene inhaltliche Einflussnahme. Erst bei Kenntnis einer klaren Rechtsverletzung besteht eine unverzügliche Sperr- und Vorsorgepflicht. Eine umfassende Vorabkontrolle ist nicht zumutbar und rechtlich nicht gefordert.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 94/13
Entscheidungsdatum : 18. März 2015
Amtliche Quelle :

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