BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
LSG Baden-Württemberg 18. Februar 2009
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BSG 17. Dezember 2009

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Sachverhalt
Die Klägerin erhält Leistungen nach SGB II. Die Beklagte senkt das Arbeitslosengeld II wegen Nichtteilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II ab. Die Klägerin verweigert die Teilnahme aus gesundheitlichen und familiären Gründen. Die Absenkungsbescheide werden angefochten.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b SGB II nicht anwendbar ist, wenn das sanktionierte Verhalten bereits in § 31 Abs. 1 SGB II geregelt ist und keine Beziehung zum SGB III besteht. Eine Absenkung des Alg II nach § 31 Abs. 1 SGB II setzt eine wirksame Eingliederungsvereinbarung voraus, die hier nicht vorliegt. Die Revision wird zurückgewiesen.

Praxishinweis
Sanktionen nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b SGB II sind nur bei Vorliegen einer SGB-III-Beziehung zulässig. Fehlt eine Eingliederungsvereinbarung, ist eine Absenkung des Alg II nach § 31 Abs. 1 SGB II unzulässig. Leistungsträger müssen Eingliederungsvereinbarungen und Rechtsfolgenbelehrungen sicherstellen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 4 AS 20/09 R
Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2009
Amtliche Quelle :

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