BAG, Urteil vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13
LAG Berlin-Brandenburg 30. Mai 2013
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BAG 9. April 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, langjährige Krankenschwester, kann aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten. Sie verlangt Beschäftigung ohne Nachtdienste und Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit der Nichtbeschäftigung. Die Beklagte verweigert dies mit Verweis auf Arbeitsunfähigkeit und tarifliche Schichtdienstpflicht.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint Arbeitsunfähigkeit gem. § 275 BGB, da die Klägerin alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten außer Nachtschichten erbringen kann. Nach § 106 GewO ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Weisungsrecht unter Berücksichtigung der Gesundheit der Arbeitnehmerin auszuüben. Die Beklagte befindet sich im Annahmeverzug (§§ 293, 295 BGB), da sie das ordnungsgemäße Arbeitsangebot ablehnt.

Praxishinweis
Arbeitnehmer mit gesundheitlich bedingter Unfähigkeit zur Nachtschicht sind nicht automatisch arbeitsunfähig. Arbeitgeber müssen gemäß § 106 GewO eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglichen. Ein Arbeitsangebot mit Einschränkung ist wirksam und begründet bei Ablehnung Annahmeverzug und Vergütungsansprüche.

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    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 12. Mai 2017

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 637/13
Entscheidungsdatum : 8. April 2014
Amtliche Quelle :

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