BAG, Urteil vom 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
LAG Hamm 29. Oktober 2009
>
BAG 29. Juni 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war befristet als Lehrkraft zur Vertretung einer erkrankten Lehrkraft (R) bis zum 31.01.2009 eingestellt. Nach dem Tod der Lehrkraft setzte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fort. Streit besteht über die Wirksamkeit der Befristung und die Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterbeschäftigung nach §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Klageabweisung. Die Kombination einer auflösenden Bedingung mit einer kalendermäßigen Höchstbefristung ist wirksam und hält AGB-Kontrollen stand. Die Fiktionswirkung des § 15 Abs. 5 TzBfG bewirkt bei widerspruchsloser Weiterarbeit keinen unbefristeten Vertrag, sondern nur einen befristeten Fortbestand bis zum 31.01.2009. Die Befristung ist durch den Sachgrund der Vertretung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gerechtfertigt.

Praxishinweis
Bei Doppelbefristungen mit auflösender Bedingung und Zeitbefristung führt die Weiterbeschäftigung nach Eintritt der Bedingung nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Fiktionswirkung des § 15 Abs. 5 TzBfG ist auf den befristeten Fortbestand beschränkt. Arbeitgeber können sich auf die kalendermäßige Höchstbefristung berufen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge10

  • 1Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, Urteile, BeschlüsseEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 28. Januar 2019

  • 2BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 324/11Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 7. September 2014

  • 3BAG, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 27. Januar 2014

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 AZR 6/10
Entscheidungsdatum : 28. Juni 2011
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text