BAG, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 ABR 13/17
ArbG Bonn 20. April 2016
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LAG Köln 12. Dezember 2016
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BAG 11. Dezember 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Konzernbetriebsrat begehrt Feststellung eines Mitbestimmungsrechts nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 7, 94 BetrVG bei Änderung des Fragenkatalogs zur „Aktiven Führung“ in der konzernweiten Mitarbeiterbefragung mittels IT-System EOS Version 8. Die Arbeitgeberin verweigert Mitbestimmung bei der Fragegestaltung.

Entscheidungsgründe
Die Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Das IT-System EOS ist mitbestimmt eingeführt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Änderung der Fragen zur „Aktiven Führung“ stellt jedoch keine Änderung der technischen Einrichtung dar und löst kein Mitbestimmungsrecht aus. Weitere Mitbestimmungsansprüche nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7, 94 BetrVG liegen nicht vor, da die Befragung freiwillig und anonym erfolgt.

Praxishinweis
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der inhaltlichen Gestaltung von Fragen in bereits mitbestimmten IT-Systemen zur Mitarbeiterbefragung ist ausgeschlossen. Änderungen des Fragenkatalogs begründen kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht, sofern die technische Plattform unverändert bleibt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 ABR 13/17
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 13/17
Entscheidungsdatum : 10. Dezember 2018
Amtliche Quelle :

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