BGH, Beschluss vom 13.12.2022 - 3 StR 372/22
LG Düsseldorf 1. April 2022
>
BGH 13. Dezember 2022

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs verurteilt. Streitgegenstand ist insbesondere ein Fall, in dem er ohne Kondom Geschlechtsverkehr mit einer Partnerin ausführt, die nur unter der Bedingung eines Kondoms zustimmte ("Stealthing").

Entscheidungsgründe
Die Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, 2 StGB) wird aufgehoben, da der Revisionskläger nicht über die geänderte rechtliche Begehungsform belehrt wurde (§ 265 Abs. 1 StPO). Der sexuelle Übergriff ohne Kondom trotz erkennbaren entgegenstehenden Willens der Partnerin ist strafbar (§ 177 Abs. 1 StGB). Ein Kondom stellt eine wesentliche Bedingung des Einverständnisses dar.

Praxishinweis
"Stealthing" erfüllt den Tatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB, wenn der Täter gegen den erkennbaren Willen ohne Kondom handelt. Verteidiger müssen auf Hinweispflichten bei geänderten rechtlichen Gesichtspunkten achten, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge9

  • 1Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/ · 7. Juli 2023

  • 2Fachanwalt für Strafrecht Ferner zur ProstitutionEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/ · 26. November 2023

  • 3Verurteilung wegen Vergewaltigung möglichEingeschränkter Zugriff
    www.brak.de · 2. März 2023

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 13.12.2022 - 3 StR 372/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 3 StR 372/22
Entscheidungsdatum : 13. Dezember 2022
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text