BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
OLG Jena 6. März 2003
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OLG Celle 29. Oktober 2003
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BGH 12. Januar 2005
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BGH 12. Januar 2005
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BVerfG 13. Februar 2007
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BVerfG 22. Mai 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der rechtliche Vater begehrt die Verwertung eines heimlich ohne Einwilligung des Kindes oder der Mutter eingeholten DNA-Gutachtens zur Vaterschaftsanfechtung (§§ 1592, 1600 ff. BGB). Die Vorinstanzen lehnten die Verwertung mit Verweis auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Gesetzgeber es unterlässt, ein Verfahren zur reinen Feststellung der Abstammung des Kindes vom rechtlichen Vater bereitzustellen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Die Verwertung heimlich erlangter genetischer Beweise verletzt das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes und ist verfassungsgemäß ausgeschlossen. Das Anfechtungsverfahren (§§ 1600 ff. BGB) ist kein geeignetes Mittel zur bloßen Kenntnisgewinnung.

Praxishinweis
Bis zur gesetzgeberischen Neuregelung (Frist bis 31.03.2008) bleibt die Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1600 ff. BGB der einzige Rechtsweg. Heimlich eingeholte DNA-Gutachten sind in familiengerichtlichen Verfahren nicht verwertbar. Mandanten ist zu raten, auf Einwilligung oder gesetzliche Neuregelungen zu setzen.

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Fachbeiträge10

  • 1BGH Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17Eingeschränkter Zugriff
    Haufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 15. Mai 2018

  • 2Brandenburg · Urteil vom 16. Februar 2011 · 4 Sa 2132/10 – ITEingeschränkter Zugriff
    https://www.dury.de/ · 16. August 2011

  • 3QuellenmaterialEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 421/05
Entscheidungsdatum : 12. Februar 2007
Amtliche Quelle :

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