BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - VIII ZB 68/20
BGH 5. Oktober 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte wird im Wege der Stufenklage zur Auskunftserteilung über Zahlungseingänge aus Kontaktlinsenabonnements seit dem 1. September 2017 verurteilt. Das Berufungsgericht verwirft die Berufung mangels Erreichens der Berufungssumme von 600 EUR und setzt den Beschwerdewert auf maximal 400 EUR fest.

Entscheidungsgründe
Das Rechtsbeschwerdegericht hebt den Verwerfungsbeschluss auf, da das Berufungsgericht den Beschwerdewert fehlerhaft nach § 511 Abs. 2 Nr. 1, §§ 2, 3 ZPO bemessen hat. Es hat den Vortrag des Beklagten zur notwendigen Hinzuziehung eines Steuerberaters und den damit verbundenen Mehraufwand von 2.400 EUR nicht beachtet, was einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) darstellt.

Praxishinweis
Bei Verurteilung zur Auskunftserteilung bemisst sich der Beschwerdewert nach dem Aufwand der Auskunftspflichtigen, einschließlich notwendiger Fremdhilfe. Das Berufungsgericht muss alle vorgetragenen Kostenansprüche berücksichtigen, um eine unzulässige Wertfestsetzung und Gehörsverletzung zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - VIII ZB 68/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZB 68/20
Entscheidungsdatum : 4. Oktober 2021
Amtliche Quelle :

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