BFH, Urteil vom 12.08.2015 - XI R 43/13
FG Baden-Württemberg 18. Juli 2012
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BFH 12. August 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Finanzdienstleisterin, verkaufte über eigene eBay-Konten mindestens 140 Pelzmäntel, die mutmaßlich aus dem Privatvermögen ihres Ehemanns stammten. Das Finanzamt ordnete diese Umsätze der Klägerin zu und begehrte Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG. Die Klägerin bestritt unternehmerische Tätigkeit.

Entscheidungsgründe
Der BFH hebt die Vorentscheidung auf und weist die Klage ab. Die Klägerin handelt unternehmerisch i.S. von § 2 Abs. 1 UStG, da sie planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Handelsplattform verkauft. Die Tätigkeit ist nachhaltig und entspricht einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Art. 2 Nr. 1, Art. 4 Abs. 1, 2 der MwStSystRL.

Praxishinweis
Wiederholte, planmäßige Verkäufe fremder Gegenstände über Online-Plattformen begründen unternehmerische Tätigkeit und Umsatzsteuerpflicht, auch wenn die Gegenstände aus dem Privatvermögen stammen. Die bloße Veräußerung privater Sammlungen ohne nachhaltige Organisation bleibt dagegen nicht steuerbar.

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  • 1Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriff
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  • 3Umsatzsteuerpflicht auch für private Verkäufer bei ebayEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 18. Mai 2012

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 12.08.2015 - XI R 43/13
Gericht : BFH
Aktenzeichen : XI R 43/13
Entscheidungsdatum : 11. August 2015
Amtliche Quelle :

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