BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13
AG Siegen 5. Dezember 2012
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LG Siegen 16. Mai 2013
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BGH 26. Juni 2014

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Sachverhalt
Der Schuldner, Rentenbezieher und freiberuflicher Unternehmensberater, beantragt im Insolvenzverfahren die pfandfreie Belassung der Hälfte seiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung gemäß § 850a Nr. 1, § 850i ZPO. Die Vorinstanzen lehnen dies ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht gewährt Wiedereinsetzung und hebt die Entscheidungen auf. § 850a Nr. 1 ZPO ist auf den Rentner mit selbständiger Tätigkeit entsprechend anwendbar, da sein Unterhalt durch Renten gesichert ist und er einen Anreiz zur Mehrarbeit erhalten soll. Die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sind unter Abwägung der Interessen von Schuldner und Gläubigern anzuwenden.

Praxishinweis
Im Insolvenzverfahren kann ein Rentner mit selbständiger Tätigkeit auf Antrag die Hälfte seiner Mehrarbeitseinkünfte pfandfrei erhalten. Die Anwendung von § 850a Nr. 1 ZPO ist nicht auf abhängig Beschäftigte beschränkt, sondern gilt auch zur Förderung überobligatorischer Erwerbstätigkeit im Ruhestand.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : IX ZB 87/13
    Entscheidungsdatum : 26. Juni 2014
    Amtliche Quelle :

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