BGH, Urteil vom 26.03.2015 - VII ZR 92/14
OLG Frankfurt 19. Februar 2014
>
BGH 26. März 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen Verzugs der Beklagten bei der teilweisen Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft aus einem Bauvertrag. Streit besteht über die Wirksamkeit der Rückgabeklausel in den AGB des Bestellers und den Umfang der Freigabepflicht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Entscheidungsgründe
Die Rückgabeklausel in § 13 (2) des Vertrages ist gemäß § 307 Abs. 1, § 9 AGBG unwirksam, da sie den Unternehmer unangemessen benachteiligt, indem sie eine Teilfreigabe der Bürgschaft ausschließt. Ein Anspruch auf Teilfreigabe ergibt sich aus ergänzender Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB, wonach der Besteller die Bürgschaft insoweit freizugeben hat, als keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche mehr bestehen (§ 280, § 286 BGB). Die Revision wird zurückgewiesen.

Praxishinweis
AGB-Klauseln, die eine vollständige Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft erst bei Wegfall aller Ansprüche vorsehen, sind unwirksam. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist besteht regelmäßig ein Anspruch auf Teilfreigabe der Bürgschaft, um eine unverhältnismäßige Belastung des Unternehmers zu vermeiden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1Was sind AGB: Vertragsbedingungen und AGBEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. Oktober 2023

  • 2Salvatorische Klausel in AGB ist intransparent und unwirksamEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Juli 2015

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 26.03.2015 - VII ZR 92/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 92/14
Entscheidungsdatum : 25. März 2015
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text