BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
LAG Rheinland-Pfalz 7. September 2012
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BAG 21. Oktober 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, bei der Beklagten als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt, verlangt die Feststellung eines Urlaubsanspruchs von 36 statt 34 Arbeitstagen vor Vollendung des 58. Lebensjahres. Die Beklagte gewährt ab 58 Jahren zwei zusätzliche Urlaubstage aufgrund eines gesteigerten Erholungsbedarfs.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Die Ungleichbehandlung wegen Alters gemäß §§ 1, 3 Abs. 1, 7, 10 AGG ist gerechtfertigt, da die zusätzliche Urlaubsdauer dem legitimen Ziel des Schutzes älterer Arbeitnehmer dient (§ 10 Satz 3 Nr. 1 AGG). Die Regelung ist geeignet, erforderlich und angemessen, insbesondere bei körperlich belastenden Tätigkeiten.

Praxishinweis
Arbeitgeber dürfen älteren Arbeitnehmern freiwillig mehr Urlaub gewähren, wenn dies altersbedingt gerechtfertigt und sachlich begründet ist. Ein pauschaler Mehrurlaub ab einer Altersgrenze ist zulässig, ohne individuelle Erholungsbedarfsprüfung, sofern der Schutz älterer Beschäftigter im Fokus steht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 956/12
Entscheidungsdatum : 20. Oktober 2014
Amtliche Quelle :

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