BFH, Urteil vom 18.07.2013 - II R 37/11
FG München 25. Mai 2011
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BFH 18. Juli 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Eltern übertragen Grundstück unentgeltlich auf ihr Kind (Schenkung). Das Kind schenkt unmittelbar danach einen Miteigentumsanteil an seinen Ehegatten weiter. Die Klägerin begehrt die Aberkennung der Schenkungsteuer, da sie eine Zuwendung der Eltern an sie verneint.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Das Gericht stellt auf die zivilrechtliche Dispositionsbefugnis ab: Da das Kind gegenüber den Eltern nicht zur Weiterschenkung verpflichtet ist, liegt keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind vor. Die Schenkung erfolgt vielmehr in zwei Stufen: Eltern an Kind, Kind an Ehegatten.

Praxishinweis
Bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen von Eltern an Kind und von Kind an Ehegatten ohne Weitergabeverpflichtung liegt keine schenkungsteuerliche Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind vor. Die zivilrechtliche Vertragslage ist maßgeblich für die steuerliche Einordnung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 18.07.2013 - II R 37/11
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 37/11
Entscheidungsdatum : 17. Juli 2013
Amtliche Quelle :

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