BAG, Urteil vom 12.11.2024 - 9 AZR 71/24
ArbG Essen 23. Oktober 2023
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LAG Düsseldorf 5. März 2024
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BAG 12. November 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten die tarifvertraglich geregelte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 EUR für die Passivphase seiner Altersteilzeit. Die Beklagte schließt diese Arbeitnehmergruppe vom Anspruch aus. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit dieses Ausschlusses gemäß TV IAP.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt die Vorinstanzenurteile auf und gewährt dem Kläger die Prämie. Der Ausschluss nach § 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP benachteiligt Teilzeitbeschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit unzulässig i.S.v. § 4 Abs. 1 TzBfG i.V.m. § 134 BGB. Die Prämie dient ausschließlich der Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise, nicht der Vergütung von Arbeitsleistung, weshalb der Ausschluss sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Praxishinweis
Tarifliche Ausschlussregelungen von Inflationsausgleichsprämien für Altersteilzeitbeschäftigte in der Passivphase sind wegen Verstoßes gegen das Teilzeitdiskriminierungsverbot unwirksam. Arbeitgeber sollten solche Differenzierungen prüfen und gegebenenfalls anpassen, um Nachzahlungsrisiken zu vermeiden.

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Fachbeiträge3

  • 1Keine Inflationsausgleichsprämie in Passivphase der AltersteilzeitEingeschränkter Zugriff
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  • 2Inflationsausgleichsprämie auch in Passivphase der AltersteilzeitEingeschränkter Zugriff
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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 12.11.2024 - 9 AZR 71/24
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 71/24
Entscheidungsdatum : 11. November 2024
Amtliche Quelle :

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