BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - XII ZB 314/14
BGH 20. Mai 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Parteien sind geschiedene Ehegatten, Miteigentümer eines Familienheims mit gemeinschaftlich aufgenommenem Darlehen. Der Ehemann trägt die Darlehenslasten allein und nutzt die Immobilie allein. Streit besteht über die Berücksichtigung der Darlehensschuld im Zugewinnausgleich und eine angebliche illoyale Vermögensminderung.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind §§ 1373, 1375, 1378, 426 BGB. Eine während der Trennungszeit getroffene Vereinbarung zur Alleinnutzung und Darlehenslastentragung führt nur bei endgültiger Freistellung des weichenden Ehegatten zum Wegfall des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs. Illoyale Vermögensminderung ist nur bei unplausiblem Verbrauch des Geldbetrags schlüssig dargelegt. Die sekundäre Darlegungs- und Beweislast für den Verbleib des Geldes wurde nicht ausgelöst.

Praxishinweis
Für die güterrechtliche Bewertung gemeinsamer Darlehen im Zugewinnausgleich ist eine klare, langfristige Vereinbarung zur Freistellung des Gesamtschuldners erforderlich. Illoyale Vermögensminderung setzt eine konkrete Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraus, bevor Vermögenswerte dem Endvermögen zugerechnet werden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - XII ZB 314/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 314/14
Entscheidungsdatum : 19. Mai 2015
Amtliche Quelle :

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