BGH, Versäumnisurteil vom 17.07.2013 - I ZR 34/12
BGH 17. Juli 2013
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BGH 18. September 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Unterlassung gegen die Beklagte wegen werblicher Kaufaufforderung an Kinder im Online-Spiel „Runes of Magic“. Beanstandet wird die Aufforderung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit…“ zum Erwerb kostenpflichtiger virtueller Spielgegenstände, verlinkt auf eine Produktseite mit Preisen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt eine unmittelbare, an Kinder gerichtete Kaufaufforderung gemäß § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Die Werbung ist kindgerecht formuliert und integriert den Kaufappell in die Werbeaussage, auch wenn Produktdetails erst auf der verlinkten Folgeseite erscheinen. Die Internetnutzung der Kinder rechtfertigt die Verknüpfung als unmittelbare Aufforderung.

Praxishinweis
Werbung, die Kinder direkt zum Kauf auffordert, ist nach § 3 Abs. 3 UWG mit Nr. 28 Anhang unzulässig, auch wenn Produktinformationen erst auf verlinkten Seiten folgen. Online-Werbung für kostenpflichtige Spielgegenstände muss daher besonders vorsichtig gestaltet werden, um Unterlassungsansprüche zu vermeiden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Versäumnisurteil vom 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : I ZR 34/12
    Entscheidungsdatum : 16. Juli 2013
    Amtliche Quelle :

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