BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
LAG Berlin-Brandenburg 2. März 2022
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BAG 10. August 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, nach Urlaub aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückgekehrt, wurde von der Beklagten trotz negativer PCR-Tests und ärztlichem Attest über Symptomfreiheit 14 Tage vom Betrieb ausgeschlossen. Er verlangt Vergütung für den Zeitraum des Betretungsverbots (17.–28. August 2020).

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet zugunsten des Klägers gemäß §§ 615 Satz 1, 611a Abs. 2, 293 ff. BGB. Die Beklagte gerät in Annahmeverzug, da der Kläger leistungswillig und leistungsfähig war und keine Quarantänepflicht nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bestand. Das 14-tägige Betretungsverbot ohne Vergütungsfortzahlung ist unverhältnismäßig und verletzt das billige Ermessen nach § 106 GewO.

Praxishinweis
Arbeitgeber dürfen Rückkehrer aus Risikogebieten nicht ohne rechtliche Quarantänepflicht und trotz negativer Tests pauschal freistellen und Vergütung verweigern. Ein Betretungsverbot ohne Entgeltfortzahlung begründet Annahmeverzug und Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 5 AZR 154/22
Entscheidungsdatum : 9. August 2022
Amtliche Quelle :

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