BSG, Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R
LSG Niedersachsen-Bremen 11. Dezember 2017
>
BSG 8. Mai 2019
>
LSG Niedersachsen-Bremen 6. Juli 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Schülerin eines beruflichen Gymnasiums ohne Lernmittelfreiheit, begehrt im Juli 2016 die zuschussweise Übernahme von Schulbuchkosten durch das Jobcenter. Der Beklagte lehnte ab, da der Regelbedarf und Ansparungen ausreichend seien. Vorinstanzen entschieden unterschiedlich.

Entscheidungsgründe
Das BSG bestätigt einen Anspruch auf Härtefallmehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II, da der Regelbedarf nach § 20 SGB II Schulbuchkosten bei fehlender Lernmittelfreiheit strukturell unzureichend abdeckt. Die Kosten sind ein unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf. Eine Verweisung auf Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II) oder Ansparungen ist unzulässig. Die Höhe des Anspruchs ist noch zu klären.

Praxishinweis
Jobcenter müssen bei fehlender Lernmittelfreiheit Schulbuchkosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II übernehmen. Die Regelbedarfsbemessung reicht hier nicht aus. Ansparungen oder Darlehen sind nur subsidiär. Die genaue Anspruchshöhe bedarf sorgfältiger Einzelfallprüfung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 6/18 R
    Entscheidungsdatum : 7. Mai 2019
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text