BGH 27. Juni 2012

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Sachverhalt
Der Beklagte verkaufte über eBay 26 Felgensätze als hochwertige Original-Porsche-Felgen, tatsächlich handelte es sich um mit Porsche-Emblem versehene Plagiate ohne amtliche Zulassung. Die Strafkammer verurteilte wegen Betrugs gemäß § 263 StGB unter Annahme eines Vermögensschadens.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung, da das Landgericht den Vermögensschaden fehlerhaft bestimmt hat. Maßgeblich ist der objektive Wert der Kaufsache im Vergleich zum Kaufpreis, nicht der Minderwert gegenüber Originalen. Fehlende Feststellungen zum objektiven Wert und zu Folgekosten verhindern eine sichere Schadensfeststellung gem. § 263 Abs. 1 StGB.

Praxishinweis
Für Betrug nach § 263 StGB ist der Vermögensschaden anhand des objektiven Werts der Kaufsache zu ermitteln. Minderwert gegenüber Originalware genügt nicht. Unklare Wertfeststellungen führen zur Aufhebung und Rückverweisung. Zudem sind versuchter Betrug und Verstöße gegen GeschmMG und UWG zu prüfen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.06.2012 - 2 StR 79/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 2 StR 79/12
Entscheidungsdatum : 27. Juni 2012
Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

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