BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 183/24
OLG Nürnberg 24. September 2024
>
BGH 9. Oktober 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Wettbewerbszentrale, verklagt die Beklagte, einen Lebensmitteldiscounter, wegen irreführender Werbung mit Preisermäßigung für „Jacobs Krönung“. Die Beklagte gab den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage nicht klar und verständlich an, sondern verwies nur klein gedruckt und missverständlich auf einen „Bisherigen 30-Tage-Bestpreis“.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint einen Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO. Es bestätigt die Unlauterkeit der Werbung wegen Verstoßes gegen § 11 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV sowie §§ 5a, 5b UWG. Die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises muss für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar erfolgen, um Irreführung zu vermeiden und den Verbraucherschutz gemäß Art. 6a Richtlinie 98/6/EG zu gewährleisten.

Praxishinweis
Bei Preisermäßigungen ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage stets klar, deutlich und gut lesbar anzugeben. Verweise in kleiner Schrift oder missverständliche Fußnoten genügen nicht. Die Unlauterkeit ist nach §§ 5a, 5b UWG zu beurteilen, nicht nach § 3a UWG.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge21

  • 1Aktuelles zur AbmahnungEingeschränkter Zugriff
    https://recht-umschau.de/ · 12. Mai 2026

  • 2Aktuelles zum WettbewerbsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://recht-umschau.de/ · 12. Mai 2026

  • 3Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht FernerEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 183/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 183/24
Entscheidungsdatum : 8. Oktober 2025
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text