BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12
LAG Nürnberg 8. Juni 2011
>
BAG 15. Mai 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war seit über 15 Jahren bei der Beklagten beschäftigt und erhielt eine ordentliche Kündigung, die auf den 30. September 2009 datiert war. Die Kündigungsfrist wurde jedoch nicht eingehalten. Der Kläger begehrt Vergütung wegen Annahmeverzugs für Oktober 2009, nachdem er erst mit Zustellung der Kündigungsschutzklage seine Arbeitsleistung angeboten hat.

Entscheidungsgründe
Die Kündigung ist nach § 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB erst zum 31. Dezember 2009 wirksam, da die sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten ist. Die Kündigungserklärung ist als fristgemäße Kündigung zum 31. Dezember 2009 auszulegen. Ein Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 i.V.m. §§ 293, 295 BGB liegt nicht vor, da der Kläger im Oktober 2009 keine Arbeitsleistung wörtlich angeboten hat und zudem seine Arbeitsfähigkeit nicht substantiiert dargelegt hat.

Praxishinweis
Bei fehlerhafter Kündigungsfrist ist die Kündigung als solche mit der korrekten Frist auszulegen. Annahmeverzug setzt ein wörtliches Leistungsangebot voraus; bloße Klageerhebung wirkt nicht rückwirkend. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsfähigkeit im Annahmeverzugszeitraum substantiiert nachweisen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge14

  • 1Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ unbestimmt und unwirksam?Eingeschränkter Zugriff
    Detlef Grimm · https://www.otto-schmidt.de/ · 3. November 2015

  • 2BAG, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juli 2014

  • 3BAG, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juli 2014

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 5 AZR 130/12
Entscheidungsdatum : 14. Mai 2013
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text