BGH, Urteil vom 14.02.2023 - XI ZR 537/21
OLG Stuttgart 18. Februar 2020
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BGH 30. März 2021
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OLG Stuttgart 2. November 2021
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BGH 14. Februar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin widerruft einen mit einem Fahrzeugkauf verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag über 28.900 EUR. Nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler verlangt sie Rückzahlung geleisteter Raten. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Widerrufs und beruft sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 357 Abs. 4 BGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den wirksamen Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung (§§ 355, 492 BGB). Das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers entfällt, wenn das Fahrzeug an den Händler zurückgegeben wurde und dieser die Rücknahme genehmigt hat (§ 357 Abs. 4 Satz 1 BGB). Der Wertersatz bemisst sich nach dem Bruttokaufpreis, inklusive Umsatzsteuer, unter Berücksichtigung von Wertminderung durch Nutzung (§ 357 Abs. 7 BGB aF).

Praxishinweis
Bei Widerruf von verbundener Fahrzeugfinanzierung ist die Rückgabe an den Händler mit dessen Zustimmung als Erfüllung anzusehen. Die Wertersatzbemessung erfolgt auf Basis des Bruttokaufpreises, inklusive Wertminderung durch Gebrauch und Zeitablauf. Widerrufsbelehrungen müssen zwingend vollständige Verzugszinsangaben enthalten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 14.02.2023 - XI ZR 537/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 537/21
Entscheidungsdatum : 13. Februar 2023
Amtliche Quelle :

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