BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
LAG Niedersachsen 3. Juni 2008
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BAG 23. Juni 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Altenpflegerin mit BAT-Vertrag, verweigerte die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch zur Vertragsänderung (Reduzierung des 13. Gehalts). Die Beklagte erteilte daraufhin eine Abmahnung, deren Entfernung die Klägerin begehrt.

Entscheidungsgründe
Das Weisungsrecht nach § 106 GewO umfasst nur Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung im Betrieb, nicht jedoch Vertragsänderungen. Die Teilnahme an einem Gespräch zur einseitigen Vertragsänderung ist keine dienstvertragliche Pflicht. Die Abmahnung beruht daher auf einer unzutreffenden Rechtsbewertung und ist zu entfernen.

Praxishinweis
Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht per Weisung zur Teilnahme an Vertragsänderungsgesprächen verpflichten. Abmahnungen wegen Verweigerung solcher Gespräche sind rechtswidrig und entfernungsreif. Die Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers ist zu beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 606/08
Entscheidungsdatum : 22. Juni 2009

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