BVerfG, Urteil vom 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
BVerfG 8. April 1997

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Sachverhalt
Der Kläger als Gesamtvollstreckungsverwalter bestreitet die Rückzahlungspflicht von Altschulden der LPG, die unter planwirtschaftlichen Bedingungen von der staatlichen Bank (BLN) gewährt wurden. Die Beklagte, Rechtsnachfolgerin der BLN, fordert die volle Tilgung der Kredite gemäß den Umstellungsregelungen des Einigungsvertrags und des D-Markbilanzgesetzes.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Fortgeltung der Altschulden nach Art. 232 § 1 EGBGB, § 16 DMBilG und Art. 25 EV. Die Kredite sind trotz planwirtschaftlicher Herkunft als vertragliche Schuldverhältnisse anzusehen, deren Tilgungspflicht nicht entfallen ist. Die Altschuldenregelung verletzt weder Art. 14, Art. 12, Art. 2 noch Art. 3 GG, da sie auf einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage beruht und angemessene Entschuldungsmaßnahmen vorsieht.

Praxishinweis
Altschulden sozialistischer LPG sind nach der Wiedervereinigung als vertragliche Forderungen vollumfänglich zu bedienen. Eine Anrechnung von Gewinnabführungen oder eine pauschale Entlastung ohne gesetzliche Grundlage ist ausgeschlossen. Sanierungsfähige Betriebe können Entschuldungshilfen in Anspruch nehmen; Nichtsanierungsfähige bleiben belastet.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 48/94
Entscheidungsdatum : 8. April 1997
Amtliche Quelle :

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