BGH, Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 445/17
OLG Stuttgart 9. Juni 2017
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BGH 20. Februar 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt als Nachlassverwalterin Schadensersatz in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung von der beklagten Bank nach außerordentlicher Kündigung mehrerer Darlehensverträge wegen Zahlungsverzugs. Die Darlehen dienten der Finanzierung von vermieteten Immobilien, die von den Darlehensnehmern gewerblich verwaltet wurden.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB, da die Darlehensnehmer keine Verbraucher i.S.d. §§ 491 ff. BGB sind. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist auf den Zeitpunkt der Kündigungswirksamkeit zu stützen. Die Vermischung von Verzögerungsschaden und Schadensersatz statt der Leistung ist unzulässig.

Praxishinweis
Bei außerordentlicher Kündigung von Unternehmerdarlehen wegen Zahlungsverzugs besteht ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, der nicht durch verbraucherschützende Vorschriften (§ 497 BGB a.F.) ausgeschlossen ist. Die Schadensberechnung muss den gesamten künftigen Zahlungsstrom ab Kündigungszeitpunkt umfassen.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 26. April 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 445/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 445/17
Entscheidungsdatum : 19. Februar 2018
Amtliche Quelle :

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