BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
BFH 19. März 2002
>
BFH 16. Juli 2002
>
BVerfG 9. März 2004

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung privater Spekulationsgeschäfte bei Wertpapieren gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (1997/1998). Streitgegenstand ist die mangelnde Durchsetzbarkeit der Steuer aufgrund struktureller Vollzugshindernisse.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erklärt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (1997/1998) für verfassungswidrig und nichtig, soweit er private Wertpapierveräußerungen betrifft. Die materielle Steuerpflicht ist verfassungsgemäß, jedoch verletzt die mangelhafte Durchsetzungspflicht des Gesetzgebers das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG, da die Finanzverwaltung wegen rechtlicher und tatsächlicher Hemmnisse keine gleichmäßige Belastung sicherstellen kann.

Praxishinweis
Für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 entfällt die Besteuerung privater Spekulationsgewinne bei Wertpapieren. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht des Gesetzgebers, Steuernormen mit einem wirksamen Erhebungsinstrumentarium zu flankieren, um Gleichheit im Steuerbelastungserfolg zu gewährleisten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge26

  • 1# 4/15Eingeschränkter Zugriff
    www.drb.de · 28. Januar 2015

  • 2Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvL 17/02
Entscheidungsdatum : 8. März 2004
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text