BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
LG Magdeburg 3. Juli 2015
>
OLG Naumburg 14. Januar 2016
>
BGH 9. Februar 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein Grundstückseigentümer beauftragt einen Handwerker mit Dachreparaturen. Durch unsachgemäße Heißklebearbeiten entsteht ein Brand, der das Nachbarhaus beschädigt. Die Nachbarin verlangt von den Eigentümern Schadensersatz aus übergegangenem Recht gemäß § 86 Abs. 1 VVG.

Entscheidungsgründe
Der BGH hebt das Berufungsurteil auf und stellt klar, dass die Eigentümer als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB haften, da sie durch die Beauftragung eine Gefahrenquelle geschaffen haben. Die Haftung folgt verschuldensunabhängig aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG, unabhängig von der sorgfältigen Auswahl des Handwerkers.

Praxishinweis
Eigentümer haften als mittelbare Störer für Schäden durch Handwerkerarbeiten auf ihrem Grundstück, auch ohne Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Auswahl. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch greift subsidiär neben deliktischer Haftung des Handwerkers. Revision führt zur Zurückverweisung wegen fehlender Schadenshöhefeststellung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge4

  • 1Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht Ferner zur BrandstiftungEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/

  • 2Haftung für Schäden am NachbargrundstückEingeschränkter Zugriff
    Adminseidenberg · https://baurecht-anwalt-muenchen.de/blog/ · 13. Oktober 2018

  • 3Baurecht Architektenrecht ImmobilientransaktionenEingeschränkter Zugriff
    https://baurecht-anwalt-muenchen.de/blog/ · 13. Oktober 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 311/16
Entscheidungsdatum : 8. Februar 2018
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text