BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15
LAG Sachsen 16. Juli 2015
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BAG 1. Juni 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin war als Geschäftsführerin eines Vereins tätig und wurde fristlos gekündigt, nachdem sie zielgerichtet und unter Einbeziehung von Mitgliedern die Abwahl des Vereinspräsidenten betrieb. Streit besteht über die Wirksamkeit der Kündigungen und die satzungsgemäße Beschlussfassung des Präsidiums.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Beschlussfähigkeit des Präsidiums trotz Vakanz gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung. Die fristlose Kündigung ist wegen grober Illoyalität und Störung des Vereinsfriedens gerechtfertigt (§ 626 BGB). Die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB) ist noch zu klären, daher Rückverweisung.

Praxishinweis
Die gezielte Intrige einer Geschäftsführerin gegen den Vereinsvorsitzenden kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Satzungskonforme Beschlussfähigkeit ist auch bei Vorstands-Vakanz möglich. Die Einhaltung der Kündigungsfrist und ordnungsgemäße Anhörung sind entscheidend für die Wirksamkeit.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 6 AZR 720/15
Entscheidungsdatum : 31. Mai 2017
Amtliche Quelle :

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