BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2006 - 7 B 84/06
VGH Bayern 28. Juni 2005
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BVerwG 18. September 2006
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BVerwG 2. November 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger richtet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er nimmt seine Beschwerde mit Schriftsatz vom 26. Oktober 2006 zurück. Die Streitwertfestsetzung erfolgt auf 15.406,50 EUR.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht stellt das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 141 Satz 1, 125 Abs. 1 Satz 1, 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ein, da der Kläger die Beschwerde zurücknimmt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung aus §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 47 Abs. 3 i.V.m. 52 Abs. 1 GKG.

Praxishinweis
Die Rücknahme einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision führt zur Verfahrenseinstellung und Kostenlast beim Kläger. Die Streitwertfestsetzung orientiert sich an den Vorschriften des GKG, was für die Kostenrisikobewertung relevant ist.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2006 - 7 B 84/06
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 7 B 84/06
    Entscheidungsdatum : 1. November 2006
    Amtliche Quelle :

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