BGH, Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19
OLG Stuttgart 28. Mai 2019
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BGH 28. Juli 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger widerruft den Verbraucherdarlehensvertrag über 19.000 EUR zur Fahrzeugfinanzierung. Streit besteht über die Wirksamkeit des Widerrufs und die ordnungsgemäße Widerrufsinformation, insbesondere zu Vorfälligkeitsentschädigung und vorzeitiger Rückzahlung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Die Widerrufsinformation entspricht den Anforderungen des § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 EGBGB aF, insbesondere durch Gesetzlichkeitsfiktion. Die fehlerhafte Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (§§ 492, 502 BGB) führt nur zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs, nicht zum Widerrufsausschluss. Das Widerrufsrecht begann ordnungsgemäß zu laufen.

Praxishinweis
Fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Verbraucherdarlehensverträgen entfallen den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB), beeinträchtigen jedoch nicht das Anlaufen der Widerrufsfrist (§ 355 BGB). Widerrufsinformationen sind strikt nach Muster zu gestalten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 288/19
Entscheidungsdatum : 27. Juli 2020
Amtliche Quelle :

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