BAG, EuGH-Vorlage vom 07.07.2020 - 9 AZR 245/19
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, seit 2000 bei der Beklagten beschäftigt und seit Dezember 2014 voll erwerbsgemindert, verlangt bezahlten Jahresurlaub aus 2014. Streit besteht über den Verfall des Urlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG trotz unterlassener Arbeitgeberaufforderung und fortdauernder Erwerbsminderung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht legt Art. 7 RL 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 EU-Charta dahingehend aus, dass der Urlaubsanspruch bei ununterbrochener voller Erwerbsminderung 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlöschen kann, auch wenn der Arbeitgeber seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht erfüllt hat, sofern der Urlaub vor Erwerbsminderung zumindest teilweise noch hätte genommen werden können. Die endgültige Klärung erfolgt durch den EuGH.

Praxishinweis
Bei langandauernder voller Erwerbsminderung ist der Urlaubsverfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG trotz fehlender Arbeitgebermitwirkung möglich. Arbeitgeber sollten dennoch frühzeitig auffordern, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die EuGH-Entscheidung ist für die endgültige Rechtslage abzuwarten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, EuGH-Vorlage vom 07.07.2020 - 9 AZR 245/19
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 245/19
Entscheidungsdatum : 6. Juli 2020
Amtliche Quelle :

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