BVerwG, Urteil vom 11.08.2016 - 7 A 1/15
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Sachverhalt
Kläger wendet sich gegen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zum Ausbau der Bundeswasserstraße Weser (Vertiefung Außenweser, Unterweserabschnitte Bremerhaven–Brake und Brake–Bremen). Streitgegenstand sind Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH- und Vogelschutzgebietsverträglichkeit sowie wasserrechtliche Anforderungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass drei eigenständige Vorhaben vorliegen, für die jeweils separate UVP durchzuführen sind (§§ 2 Abs. 2, 11, 12 UVPG). Die gemeinsame Prüfung ist unzureichend, ebenso die unvollständige Einbeziehung der Planänderung. FFH- und Vogelschutzgebietsprüfungen sowie wasserrechtliche Verschlechterungs- und Verbesserungsgebote (§§ 27, 31, 34 BNatSchG, WHG) sind fehlerhaft. Die Abwägung nach § 14 WaStrG ist mangelbehaftet, da keine Einzelabwägung der Vorhaben erfolgte. Die Rechtswidrigkeit wird festgestellt, Aufhebung aber abgelehnt; Nachbesserung im ergänzenden Verfahren möglich.

Praxishinweis
Bei komplexen Ausbauvorhaben sind UVP und FFH-Verträglichkeitsprüfungen strikt vorhabenspezifisch durchzuführen. Zusammenfassende Bewertungen genügen nicht. Planfeststellungsbeschlüsse müssen Einzelabwägungen enthalten und wasserrechtliche Vorgaben der WRRL beachten, um Rechtswidrigkeiten zu vermeiden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 11.08.2016 - 7 A 1/15
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 7 A 1/15
    Entscheidungsdatum : 11. August 2016
    Amtliche Quelle :

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