BGH, Urteil vom 14.01.2020 - VI ZR 496/18
LG München I 12. Februar 2016
>
LG München I 31. März 2016
>
OLG München 13. November 2018
>
BGH 14. Januar 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, Betreiberin eines Internet-Bewertungsportals, Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz wegen der Darstellung eines Bewertungsdurchschnitts, der nur „empfohlene“ Nutzerbeiträge berücksichtigt und „nicht empfohlene“ positive Bewertungen ausklammert. Die Beklagte stuft Beiträge automatisiert als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ ein.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte verletzt weder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 BGB). Die Bewertungsdarstellung stellt ein geschütztes Werturteil (Art. 5 Abs. 1 GG) dar, das keine unwahre Tatsachenbehauptung (§ 824 BGB) enthält. Die automatisierte Einordnung der Beiträge ist zulässig und bedarf keiner weiteren Begründung.

Praxishinweis
Bewertungsportale dürfen Nutzerbeiträge selektiv hervorheben und Durchschnittsbewertungen auf dieser Basis ausweisen, ohne Unterlassungsansprüche befürchten zu müssen. Die Abwägung zwischen Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit schützt Betreiber vor Haftung für automatisierte Werturteile.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge6

  • 1Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 15. Januar 2020

  • 2yelp.de: Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf InternetEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 14. Januar 2020

  • 3Auto Steuern RechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 496/18
Entscheidungsdatum : 13. Januar 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text