BAG, Urteil vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24
ArbG München 14. November 2023
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BAG 15. Januar 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG für den Zeitraum 1.–30. September 2022 wegen vorgelegter ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Beklagte bestreitet die Arbeitsunfähigkeit und kürzt die Vergütung. Streit besteht über den Beweiswert der Bescheinigung und die Darlegungs- und Beweislast.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt das Berufungsurteil auf, da das Landesarbeitsgericht den Beweiswert der ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht in der gebotenen Gesamtschau geprüft hat. Die Beklagte hat ernsthafte Zweifel begründet, u.a. wegen widersprüchlichen Verhaltens des Klägers und Häufung von Urlaubskrankheiten. Die Sache wird zur erneuten Beweisaufnahme zurückverwiesen (§§ 562, 563 ZPO).

Praxishinweis
Arbeitgeber können den Beweiswert auch ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttern, wenn ungewöhnliche Umstände vorliegen. Eine isolierte Betrachtung reicht nicht; die Gesamtwürdigung ist entscheidend. Bei Zweifeln ist die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers strikt zu beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 5 AZR 284/24
Entscheidungsdatum : 14. Januar 2025
Amtliche Quelle :

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