BSG, Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R
LSG Berlin-Brandenburg 20. Oktober 2011
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BSG 16. Oktober 2012

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Sachverhalt
Der Kläger bezieht SGB-II-Leistungen und befindet sich im Insolvenzverfahren. Das Jobcenter kürzt die Leistungen für Unterkunft und Heizung um eine Betriebs- und Heizkosten-Erstattung von 34,41 Euro, die dem Kläger auf sein Konto gutgeschrieben wurde. Die Klage gegen die Kürzung wird abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF mindern Rückzahlungen, die den Unterkunftskosten zuzuordnen sind, die Leistungen. Die Erstattung stellt Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar und unterliegt nicht dem Verfügungsverbot des Insolvenzverfahrens (§ 36 Abs. 1 InsO). Pfändungsschutz nach §§ 850 ff. ZPO und § 54 SGB I schließt die Aufnahme in die Insolvenzmasse aus.

Praxishinweis
Einkommen aus Betriebs- und Heizkostenerstattungen mindert SGB-II-Leistungen auch im Insolvenzverfahren. Solche Rückzahlungen sind pfändungsgeschützt und gehören nicht zur Insolvenzmasse. Eine vorherige Anhörung des Leistungsberechtigten ist bei einkommensabhängigen Leistungsänderungen entbehrlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 188/11 R
Entscheidungsdatum : 16. Oktober 2012
Amtliche Quelle :

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