BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 188/17
LG Wuppertal 12. Januar 2016
>
OLG Düsseldorf 12. April 2017
>
BGH 19. Januar 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erlitt während eines vom beklagten Sportverband organisierten Tischtennis-Kreiskadertrainings einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Er macht Schadensersatzansprüche gegen den Verband und die eingesetzten Trainer wegen unterlassener Erste-Hilfe-Maßnahmen geltend. Die Trainer verfügten über Erste-Hilfe-Kenntnisse, leiteten jedoch keine Wiederbelebung ein.

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen Kläger und Verband (§§ 280, 311 BGB) an und verneint die Anwendung des Haftungsprivilegs des § 680 BGB auf den Verband. Die Trainer sind als Erfüllungsgehilfen des Verbandes zu behandeln, weshalb dieser für Pflichtverletzungen haftet. Die Sorgfaltspflichten umfassen angemessene Erste-Hilfe-Leistungen, deren konkrete Anforderungen noch festzustellen sind. Die Sache wird zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Sportverbände haften vertraglich für die Organisation und Durchführung von Trainings, einschließlich der Sicherstellung angemessener Erste-Hilfe-Maßnahmen. Das Haftungsprivileg des § 680 BGB greift bei vertraglichen Beziehungen nicht. Trainer sind als Erfüllungsgehilfen dem Verband zurechenbar. Sorgfaltspflichten sind objektiv nach Verkehrserwartungen zu bemessen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge14

  • 1Publikationen & VorträgeEingeschränkter Zugriff
    www.law-school.de

  • 2Die Abmeldung der Notaufnahme: Haftungsrechtliche Fragen und abrechnungsrechtliche Hintergründe - Teil 1Eingeschränkter Zugriff
    Johannes Greiser · https://gesundheitsrecht.blog/ · 17. Dezember 2024

  • 3MitgliedschaftEingeschränkter Zugriff
    Dr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 2. April 2021

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 188/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 188/17
Entscheidungsdatum : 18. Januar 2021
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text