BGH, Beschluss vom 08.12.2021 - VIII ZR 280/20
LG Landshut 8. November 2018
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OLG München 16. September 2020
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BGH 8. Dezember 2021

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt ein Neufahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung (Dieselmotor EA 189). Nach Aufforderung zur Nachlieferung lässt sie ein Software-Update durchführen. Die Klägerin verlangt weiterhin Ersatzlieferung wegen behaupteter Folgeschäden und merkantilem Minderwert, der ehemalige Nutzer erhält das Fahrzeug und die Ansprüche.

Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht verletzt das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch Nichtberücksichtigung substantiierten Vortrags zu Folgeschäden und Minderwert. Die Klägerin darf trotz Update Nachlieferung gemäß §§ 437 Nr. 1, 434 Abs. 1, 439 Abs. 1 BGB verlangen. Die Beklagte trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Mangelbeseitigung und das Nichtvorliegen neuer Mängel.

Praxishinweis
Bei Abgasskandal-Fahrzeugen ist ein substantiierter Vortrag zu Folgeschäden und merkantilem Minderwert ausreichend, um Nachlieferung zu fordern. Ein Software-Update entbindet den Käufer nicht automatisch von Gewährleistungsansprüchen. Gerichte müssen angebotene Sachverständigenbeweise erheben und rechtliches Gehör wahren.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 08.12.2021 - VIII ZR 280/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 280/20
Entscheidungsdatum : 8. Dezember 2021
Amtliche Quelle :

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