BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
BAG 13. Mai 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger ist seit über 20 Monaten arbeitsunfähig und bezieht eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Beklagte kündigt das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit. Streit besteht über die soziale Rechtfertigung der Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt die Klageabweisung auf, da das Landesarbeitsgericht die erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und die Darlegungslast der Beklagten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) verkannt hat. Die Rentenbewilligung begründet keine Vermutung dauernder Arbeitsunfähigkeit. Die Beklagte hat nicht hinreichend dargelegt, dass keine leidensgerechten Alternativen bestanden.

Praxishinweis
Vor krankheitsbedingter Kündigung ist ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement zwingend durchzuführen. Die Darlegung der Unmöglichkeit leidensgerechter Beschäftigung obliegt dem Arbeitgeber, auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die bloße Befristung der Rente entbindet nicht von dieser Pflicht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 565/14
Entscheidungsdatum : 12. Mai 2015
Amtliche Quelle :

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