BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
OLG Oldenburg 4. April 2012
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BGH 23. Januar 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erwirbt ein neues Wohnmobil, das innerhalb kurzer Zeit mehrfach Mängel aufweist. Nach mehreren Nachbesserungen durch die Beklagte und eine andere Vertragswerkstatt erklärt der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne erneute Fristsetzung zur Nacherfüllung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach §§ 323, 437, 440 BGB war eine erneute Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich, da das Fahrzeug kein „Montagsauto“ im Sinne einer unzumutbaren weiteren Nachbesserung ist. Die Mängel sind überwiegend bagatellartig, und die Beklagte hatte keine Möglichkeit, die späteren Mängel selbst zu prüfen.

Praxishinweis
Ein Rücktritt ohne erneute Fristsetzung scheitert, wenn kein objektiv unzumutbarer Zustand („Montagsauto“) vorliegt. Die bloße Häufung kleiner Mängel begründet keine Unzumutbarkeit. Verkäufer müssen vor Rücktritt stets Gelegenheit zur abschließenden Nachbesserung erhalten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 140/12
Entscheidungsdatum : 22. Januar 2013
Amtliche Quelle :

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