BGH, Urteil vom 01.02.2024 - 5 StR 419/23
BGH 1. Februar 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe (§ 52 WaffG), gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) verurteilt und nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Mordes (§ 211 StGB) ein.

Entscheidungsgründe
Die Revision des Angeklagten gegen die Maßregel nach § 63 StGB bleibt ohne Erfolg, da eine dauerhafte krankhafte seelische Störung mit erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorliegt. Die Staatsanwaltschaftsrevision gegen den Freispruch hat Erfolg, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts lückenhaft und widersprüchlich ist, insbesondere hinsichtlich der Täteridentität und Gesamtwürdigung der Indizien.

Praxishinweis
Bei Unterbringung nach § 63 StGB ist die Kombination von Intelligenzminderung und krankhafter Alkoholabhängigkeit als dauerhafte psychische Störung zu berücksichtigen. Die revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei Freisprüchen erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung aller Indizien, keine isolierte Betrachtung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 01.02.2024 - 5 StR 419/23
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 419/23
    Entscheidungsdatum : 31. Januar 2024
    Amtliche Quelle :

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