BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22
KG 8. Februar 2022
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BGH 20. März 2024

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Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (Tarif E 2, Ziffer 158,62 EUR) sowie Rückzahlung geleisteter Mehrbeiträge. Streitgegenstand sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Prämienanpassung nach §§ 155 Abs. 1, 2 VAG i.V.m. § 203 Abs. 2 VVG.

Entscheidungsgründe
Das Gericht differenziert zwischen der materiellen Wirksamkeit der Prämienanpassung (§ 155 Abs. 1 VAG) und der Limitierungsmaßnahme (§ 155 Abs. 2 VAG). Fehler in der Limitierung führen nicht zur Unwirksamkeit der Prämienanpassung insgesamt, sondern nur zu einer individuellen Prämienanpassung, wenn der Versicherte konkret beeinträchtigt ist. Die Beweislast für die Fehlerhaftigkeit der Limitierung und deren individuelle Auswirkung trägt der Versicherungsnehmer.

Praxishinweis
Bei Anfechtung von Beitragsanpassungen ist die Prüfung der Nachkalkulation nach § 155 Abs. 1 VAG vorrangig. Fehlerhafte Limitierungsentscheidungen nach § 155 Abs. 2 VAG begründen nur individuelle Ansprüche auf Prämienminderung. Die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte Limitierung liegt beim Versicherungsnehmer.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : IV ZR 68/22
Entscheidungsdatum : 20. März 2024
Amtliche Quelle :

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