BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14
BAG 9. Dezember 2015
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LAG Schleswig-Holstein 16. Juni 2020

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Sachverhalt
Der Kläger, seit 1998 bei der Beklagten beschäftigt, vereinbart eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 65. Lebensjahres (Ziff. 14 Abs. 2 Arbeitsvertrag). Streit besteht, ob diese Befristung wirksam ist, insbesondere unter Berücksichtigung von § 14 Abs. 1 TzBfG, § 7 AGG und §§ 305 ff. BGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die Befristung für wirksam, da sie als Allgemeine Geschäftsbedingung auf das Erreichen der Regelaltersgrenze i.S.d. § 35 i.V.m. § 235 Abs. 2 SGB VI auszulegen ist. Die Befristung ist nicht überraschend (§ 305c BGB), sachlich gerechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und verstößt nicht gegen das Altersdiskriminierungsverbot (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 AGG). Die wirtschaftliche Absicherung des Klägers durch die gesetzliche Rente ist ausreichend.

Praxishinweis
Altersbedingte Befristungen, die an das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze anknüpfen, sind auch bei leitenden Angestellten wirksam und zulässig, sofern sie klar formuliert, nicht überraschend und sachlich gerechtfertigt sind. Eine zusätzliche finanzielle Abfindung ist nicht erforderlich.

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  • 1BAG, Urteil vom 17.03.2016, 8 AZR 677/14Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 13. September 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 AZR 68/14
Entscheidungsdatum : 9. Dezember 2015
Amtliche Quelle :

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